Chemie, Biologie und Pharmazie
Was ist eigentlich REACh?
von Redaktion, am 21.10.2013
Chemie, Biologie und Pharmazie
von Redaktion, am 21.10.2013
REACh und SVHC – zwei Abkürzungen, die Verbrauchern in Deutschland eigentlich geläufig sein müssten. Denn mit SVHC, kurz für „Substances of Very High Concern“, sind besorgniserregende Inhaltsstoffe gemeint, die nicht in zu hohem Maße in Produkten enthalten sein sollten. Wie hoch die Konzentration dieser Stoffe tatsächlich ist, kann der Verbraucher übrigens problemlos herausfinden: die Chemikalien-Verordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) verpflichtet Lieferanten dazu, Auskunft darüber zu geben – sofern es der Verbraucher wünscht. Doch auch wenn das Interesse der Verbraucher an diesen Informationen groß ist: von der Auskunftspflicht der Produzenten wissen nur die wenigsten, wie Studierende der Hochschule Fresenius Idstein herausgefunden haben.
Was verbirgt sich hinter den Abkürzungen REACh und SVHC und für wen ist das von Interesse? Für den Verbraucher, also für alle. Zum Beispiel für eine Mutter, die sich über die Inhaltsstoffe von Kinderspielzeug informieren will. Aber nur wenige Verbraucher wissen, dass es eine Chemikalien-Verordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) gibt, die die Lieferanten eines Erzeugnisses verpflichtet, Verbraucher auf Anfrage über besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern = SVHC) zu informieren, sobald deren Anteil 0,1 Prozent der Masse des Erzeugnisses übersteigt.
So das Ergebnis einer von Studierenden der School of Chemistry, Biology and Pharmacy erhobenen Studie. Die angehenden Wirtschaftschemiker untersuchten dabei, inwieweit die Verordnung bekannt und vom Verbraucher tatsächlich auch gewünscht ist, wie vertraut die Lieferanten mit ihr sind und ob sie in der Praxis auch greift. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden sogar im „Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ veröffentlicht. Herausgeber des renommierten Journals ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Verordnung regelt die Vorgehensweise zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe mit dem Ziel ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. Als besonders besorgniserregend gelten Stoffe mit krebserzeugender Wirkung (karzinogenen), die Mutationen auslösen (mutagenen) oder die Fortpflanzung gefährden (reproduktionstoxischen) können, PBT-Stoffe (persistent = beständig, bioakkumulierend = sich in Lebewesen anreichernd, toxisch = giftig), vPvB-Stoffe (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) sowie endokrine (hormonähnlich wirkende) Substanzen angesehen.
Über die Veröffentlichung freut sich Prof. Dr. Thorsten Daubenfeld, Studiendekan des Bachelorstudiengangs Wirtschaftschemie an der HS Fresenius Idstein, besonders „schließlich hat die Hochschule den Anspruch praxisnah zu lehren. Und wenn das in der Praxis auch Anklang findet, sind wir diesem Anspruch unseren Studenten gegenüber gerecht geworden.“
„Untersuchungen zur Praxistauglichkeit von Instrumenten zur Verbesserung des Verbraucherschutzes der Chemikalien-Verordnung REACh aus Verbrauchersicht“, so der Titel der Studie, die die vier Bachelor-Studierenden durchgeführt haben. Das Projekt wurde von Prof. Daubenfeld angeregt und von den Fünftsemestern im Rahmen des Moduls „Business Case Studies“ umgesetzt. Marvin Kröckel, Alexander Radzik, Annemarie Schwarz und Michael Seegmüller untersuchten mittels einer Umfrage zum einen, ob die Verbraucher über die ihnen durch die REACh-Verordnung zugestandenen Rechte ausreichend informiert sind. Zum anderen ermittelten die Studierenden mit einer Verbraucheranfrage, ob die Lieferanten der Informationspflicht nachkommen.
Von 200 zufällig befragten Passanten in einem Einkaufszentrum gaben 52 Prozent an, die Inhaltsstoffe von Konsumgütern zu kontrollieren. Im Widerspruch zu diesem Interesse steht die geringe Anzahl derjenigen, die von der REACh-Verordnung wissen: nur zwei Personen gaben an, hiervon Kenntnis zu besitzen. Von dem Recht, eine entsprechende Informationsanfrage stellen zu können, wusste keiner.
Für die Verbraucheranfrage wurde ein standardisierter Brief verwendet, der auf dem REACh-Informationsportal des Umweltbundesamtes öffentlich zur Verfügung steht. Die Studierenden stellten insgesamt 210 Anfragen zu unterschiedlichen Erzeugnissen und Produkten. Von 142 grundsätzlich auskunftspflichtigen Erzeugnissen, die im Falle des Vorliegens von SVCH auskunftspflichtig wären, wurden insgesamt drei Viertel der Anfragen beantworten. Von 68 grundsätzlich nicht auskunftspflichtigen Erzeugnissen, die auch bei Vorliegen von SVHC nicht auskunftspflichtig wären, wurden 44 beantwortet.
Der Kommunikationsprozess zwischen Lieferant und Verbraucher erwies sich also als funktionstauglich. „Die Unternehmen scheinen sich im Rahmen einer ‚Corporate Social Responsibility‘ um die Transparenz für den Verbraucher zu bemühen“, so Daubenfeld. Möglicherweise seien die Unternehmen aber auch unsicher über die tatsächliche Auskunftspflicht und schickten dem Verbraucher daher vorsorglich alle verfügbaren Unterlagen zu.
Ebenfalls positiv bewertete Michael Seegmüller das Ergebnis, dass von den 142 grundsätzlich auskunftspflichtigen Erzeugnissen nur in zehn Fällen das Vorhandensein von SVHC seitens der angefragten Unternehmen angezeigt wurde. „Dieses Resultat ist sehr erfreulich, denn es weist darauf hin, dass die Unternehmen bei der Produktion von Erzeugnissen bemüht sind, keine SVHC, sondern weniger gefährliche, alternative Stoffe zu verwenden.“ Woran es liege, dass so wenige Menschen die REACh-Verordnung kennen? „Die REACH-Verordnung ist sehr komplex. Der Laie weiß nicht, welche Produkte auskunftspflichtig sind und welche nicht. Dazu kommt, dass die Antworten der Unternehmen meist nicht besonders verbraucherfreundlich formuliert sind und sich zum Teil hinter chemischen Formeln verstecken“, erklärt Seegmüller.
„In diesem Bereich gibt es unserer Ansicht nach auf jeden Fall Optimierungsbedarf“, so Daubenfeld, der diese Untersuchung mit weiteren Studierenden aktuell in einer weiteren Fallstudie fortführt.
Redaktion
Die adhibeo-Redaktion veröffentlicht regelmäßig Artikel zu verschiedensten Themen der Angewandten Wissenschaften, die an der Hochschule Fresenius stattfinden.
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