Chemie, Biologie und Pharmazie

Gesundheit, Therapie und Soziales

Faule Rabatte

von Redaktion, am 03.07.2013

Täglich beraten deutsche Apothekerinnen und Apotheker rund vier Millionen Kunden. Eine Hauptaufgabe dabei: Verunsicherung beseitigen. Viele Patienten reagieren nämlich mit Skepsis, wenn ihnen die Krankenkasse plötzlich ein anderes Medikament verordnet – nur weil der Rabattvertrag mit dem Hersteller des bisherigen Produkts ausgelaufen ist. Das sei für den Heilungsprozess nicht förderlich, warnt Prof. Dr. Uwe May, Gesundheitsökonom an der Hochschule Fresenius Idstein. Er stützt sich dabei auf die Ergebnisse eines studentischen Forschungsprojekts: Danach wird bei Depressionspatienten das Risiko einer Krankenhauseinweisung nach einem Medikamentenwechsel um 57 Prozent gesteigert.

Jeder dritte bis vierte Kunde habe erhöhten Gesprächsbedarf, mitunter dauerten diese Gespräche bis zu 20 Minuten. Davon berichtet Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekenkammer Hessen und Apothekeninhaberin, in einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Ursache: Viele Patienten kommen nicht damit klar, dass ihnen an der Kasse plötzlich ein anderes Medikament ausgehändigt wird als bisher.

Die Person hinter der Kasse kann meist aber gar nichts dafür. Schuld daran sind vielmehr die sogenannten Arzneimittel-Rabattverträge: Nach diesem Gesetz müssen die gesetzlichen Krankenkassen Verträge mit Arzneimittelherstellern über die Belieferung mit bestimmten Medikamenten abschließen – und zwar auf Zeit. Meistens läuft das Abkommen über zwei Jahre. Danach sucht sich die Krankenkasse einen neuen Partner, der liefert wiederum ein wirkungsgleiches, aber andersgestaltetes Medikament. Mit dem im Jahr 2007 in Kraft getretenen Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wettbewerb unter den Arzneimittelherstellern zu fördern und die Ausgaben auf Seiten der Krankenkassen zu senken. Erstanbieter eines Arzneimittels sichern mit Hilfe eines Patentschutzes ab, dass nur sie dieses Mittel vertreiben dürfen. Läuft der Patentschutz ab, dürfen andere Pharmaunternehmen das Produkt kopieren und unter anderem Namen vertreiben. Diese wirkungsgleichen Kopien werden in der Fachsprache Generika (Singular: Generikum) genannt. Ein großer Vorteil von Generika: Sie sind günstiger. Auf einige Hersteller populärer und umsatzstarker Arzneimittel kommen daher schwierige Zeiten zu: Wie das Beratungsunternehmen Accenture verlauten ließ, verlieren bis 2015 mindestens 50 dieser Mittel ihren Patentschutz. Für eines der bekanntesten Arzneiprodukte der Welt hat diese Stunde bereits geschlagen: Der Patenschutz für Viagra ist in Deutschland am 22. Juni 2013 abgelaufen.

„Ob dieses Ziel mit den Rabattverträgen auf nachhaltige Art erreicht wird, gilt heute als umstritten“, heißt es dazu in einem kürzlich erschienenen Beitrag in der Deutschen Apotheker Zeitung. Darin stellen Prof. Dr. Uwe May, Gesundheitsökonom an der HS Fresenius Idstein, und seine Kollegin Carolin Claus ein Studienprojekt vor. Wissenschaftler und Studierende der HS Fresenius Idstein haben sich dabei mit den Folgen des umstrittenen Gesetzes beschäftigt und interessante Ergebnisse zu Tage gefördert: Obwohl die Medikamente, die an die Patienten nach Neuabschluss eines Rabattvertrages ausgehändigt werden, pharmakologisch wirkungsgleich sind – ausschließlich Generika sind nämlich von dem Gesetz betroffen (siehe Infokasten) –, erzielen sie dennoch nicht in allen Fällen den gleichen Effekt.

Ein ungewünschter Nebeneffekt des Gesetzes: Patienten verweigern die Kooperation

„Viele Patienten zweifeln an der Wirkung des neuen Produkts oder nehmen es nicht mehr so ein, wie vom Arzt oder Apotheker empfohlen“, begründet May. Unzweifelhaft, dass das für den Heilungsprozess nicht förderlich ist. „Vor allem ältere oder psychisch kranke Personen sind betroffen“, so May, der diese These mit Daten aus dem Studienprojekt belegen kann. Für die Studie wurden zwei Gruppen von Depressionspatienten gegenübergestellt: die eine musste während des Beobachtungszeitraums mit einem Medikamenten- wechsel umgehen, die andere nicht. Während in der letztgenannten Gruppe das Risiko, in ein Krankenhaus eingewiesen zu werden, leicht zurückging, stieg es bei Personen, deren Medikament gewechselt wurde, um 57 Prozent an.

Die Bereitschaft des Patienten, sich während einer Behandlung kooperativ zu verhalten, sei eben ein „wichtiger Faktor für den Erfolg einer Therapie“, so May. Nach einem Medikamentenwechsel bleibt dieser Kooperationswille aber häufig aus, man spricht in diesem Zusammenhang von Non-Compliance. Für den Gesundheitsexperten ein „unterschätztes Phänomen“, das jährlich hohe Kosten verursacht – Kosten, „die bei den Leistungserbringern z. B. in der Apotheke entstehen“, heißt es im Artikel. Wer viel Zeit für die Beratung und die Beseitigung von Verunsicherung aufwendet, bei dem bleiben eben andere Dinge unverrichtet. Daneben beklagen die Apotheker noch einen weiteren Kostenfaktor: Der gestiegene Zeitaufwand für das Suchen von Rabattmitteln. Dieser sei im Schnitt drei Minuten länger, berichtet zum Beispiel Apothekeninhaberin Erika Fink.

Mehrausgaben für Apotheken und Krankenhäuser: Die Folgekosten der Rabattverträge sind hoch – so hoch, dass sie die Einsparungen auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen übersteigen könnten, mutmaßen Uwe May und Carolin Claus im Fazit des Artikels. In zukünftigen Forschungsprojekten wollen sie sich mit dieser Frage beschäftigen. Wird das Gesetz zu den Arzneimittel-Rabattverträgen auch durch diese Ergebnisse nicht entlastet, gilt es, etwas zu ändern – damit sich Apotheker wieder auf das Wesentliche konzentrieren können und Patienten weniger verunsichert sind.

Der Artikel „Sind Rabattverträge pharmakoökonomisch sinnvoll?“ von Prof. Dr. Uwe May und Carolin Claus ist am 27.06.2013 in der Deutschen Apotheker Zeitung erschienen.

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Die adhibeo-Redaktion veröffentlicht regelmäßig Artikel zu verschiedensten Themen der Angewandten Wissenschaften, die an der Hochschule Fresenius stattfinden.

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