Chemie, Biologie und Pharmazie
Innovation für die chemische Industrie – hält REACh, was es verspricht?
von Redaktion, am 28.01.2015
Chemie, Biologie und Pharmazie
von Redaktion, am 28.01.2015
Was REACh eigentlich ist, haben wir bereits geklärt (Artikel „Was ist eigentlich REACh?“ vom 21.10.2013, Anm. d. Red.). Was und wem diese Verordnung etwas bringt, noch nicht. Im Bereich Innovation nämlich leider nicht viel, so das Ergebnis einer nicht-repräsentativen Studie von Miriam Weber, Absolventin des Bachelorstudiengangs Wirtschaftschemie an der Hochschule Fresenius Idstein.
Unter anderem verpflichtet REACh (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) Lieferanten eines Erzeugnisses dazu, Verbraucher auf Anfrage über besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern = SVHC) zu informieren, sobald deren Anteil 0,1 Prozent der Masse des Erzeugnisses übersteigt. Darüber haben wir auf adhibeo bereits berichtet.
Die kürzlich auf 3sat gezeigte Dokumentation „Umweltgifte und Lobbyismus – Wissenschaft im Dienst von wirtschaftlichen Interessen“ thematisierte die Erwägung der EU, endokrin aktive Substanzen (EAS), sogenannte Umwelthormone, zu regulieren. Der dazugehörige Rechtsakt ist auch hier die REACh-Verordnung. Ein weiteres Ziel der Verordnung: die „Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ in der Europäischen Union.
In Bezug auf die Umsetzung dieses Ziels wird REACh allerdings kritisch gesehen: Die Verordnung scheint nicht nur wenig förderlich für die Entwicklung von Innovationen in der chemischen Industrie zu sein, sondern diese sogar zu beschränken. So geht es zumindest aus einer Umfrage der Wirtschaftschemie-Absolventin Miriam Weber hervor. Sie hatte im Rahmen ihrer Bachelorarbeit Unternehmen der chemischen Industrie zu diesem Thema befragt.
Als verantwortlich für Innovationen sehen die interviewten Unternehmensleiter und Mitarbeiter der Bereiche Regulatory Affairs und Forschung & Entwicklung aus 21 Unternehmen der chemischen Industrie ihre Kunden, die eigene F&E-Abteilung sowie den Wettbewerb. Die REACh-Verordnung wird dagegen kaum als Impulsgeber wahrgenommen: Auf einer Skala von 1 bis 5 (1 = sehr wichtig; 5 = unwichtig) erreichte sie einen Wert von 3,9 und spielt damit keine wesentliche Rolle.
Miriam Weber erklärt das so: „Ich habe den Eindruck, dass die Mehrheit der Befragten mit REACh eine Be- und Einschränkung des Marktes assoziiert. Ich vermute, diese negative Wahrnehmung führt dazu, dass mit REACh keine positiven Veränderungen und Neuerungen, wie sie Innovationen darstellen, in Verbindung gebracht werden. Viele sehen sich mit REACh während eines Innovationsprozesses konfrontiert, allerdings erst im späteren Verlauf. Bei der Ideenfindung stehen laut der Studie insbesondere Kundenwünsche und der Wettbewerb im Vordergrund.“
Die Wirtschaftschemie-Absolventin untersuchte weiterhin die Rolle von REACh in allen Stationen des Innovationsprozesses, zu dem Ideenfindung, Entwicklung und Markteinführung gehören. Dabei zeigte sich, dass die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste der REACh-Verordnung den Innovationsprozess insofern beschleunigt, als dass die Unternehmen diesen Stoff dann bereits häufig ausschließen und nach Alternativen suchen.
Auf der Kandidatenliste stehen diejenigen Stoffe, deren Eigenschaften von einem EU-Mitgliedsstaat oder der European Chemicals Agency (ECHA) als besonders besorgniserregend identifiziert wurden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten die Bedenklichkeit in einem Kommentierungs- und Konsultationsvorgang prüft. Nach einstimmiger Bestätigung wird der Stoff auf die Kandidatenliste gesetzt und steht damit unter Beobachtung. Sollte sich der Verdacht bestätigen, landet der Stoff in einem nächsten Schritt im Anhang XIV der REACh-Verordnung und darf von nun nur mit einer Zulassung verwendet werden.
Eben diese Zulassungen erhöhen den bürokratischen Aufwand, den viele Unternehmen kritisieren: Sind gewisse Stoffe nicht registriert, führe das zu einer Einschränkung der Rohstoffauswahl. Und das verlängere wiederum den Entwicklungsprozess.
An dieser Stelle kann auch das in der REACh-Verordnung vorgesehene Instrument PPORD (Product and Process Oriented Research & Development) nur bedingt Abhilfe schaffen. Zwar räumt PPORD neuen Produkten eine Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht ein, doch ist dies nur etwa der Hälfte der befragten Unternehmen bekannt und von diesen nutzen sie wiederum nur 25 Prozent. „REACh wird mit negativen Auswirkungen in Verbindung gebracht. Ich gehe zum einen davon aus, dass Betroffene keine unmittelbar positiven Auswirkungen durch REACh erwarten und auch nicht in Erwägung ziehen, dass es erleichternde und innovationsfördernde Erscheinungen mit sich bringt. Zum anderen kommuniziert die European Chemicals Agency nicht ausreichend, dass PPORD Innovationen durchaus fördert und erleichtert“, erklärt Weber.
Immerhin: Diejenigen Unternehmen, die PPORD nutzen, bewerten es als eine zeit- und kostensparende Möglichkeit, Innovationen zu fördern, so ein weiteres Ergebnis der Studie.
„Ich denke, REACh die Sinnhaftigkeit abzusprechen und von einem Scheitern zu reden, ginge zu weit. Die Studie hat ja gezeigt, dass eine Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste oder auch in den Anhang XIV zu einer aktiven Suche nach Substituten führt und einen Innovationsprozess beschleunigen kann“, warnt die Absolventin vor zu starker Schwarzmalerei.
Stattdessen erkennt sie ein Wahrnehmungsproblem: „Einerseits ist REACh mit negativen Auswirkungen in den Köpfen der Betroffenen verankert und der Zusammenhang mit Innovationen wird verneint. Anderseits bewirkt es eine Suche nach Alternativen.“ Im Allgemeinen halte sie deshalb eine Verordnung wie REACh sogar für sehr sinnvoll, da es hier auch um den Schutz von Mensch und Umwelt gehe – „und das empfinde ich doch als sehr erstrebens- und lobenswert“, konstatiert Miriam Weber.
Prof. Dr. Thorsten Daubenfeld ist mit Webers Arbeit jedenfalls zufrieden: „Studien wie diese sind wichtig, um weitere Entwicklungen in diesem Bereich im Blick zu haben“, so der Studiendekan des Bachelorstudiengangs Wirtschaftschemie in Idstein. Die Veröffentlichung der Studie im CHEManager bestätige das.
Redaktion
Die adhibeo-Redaktion veröffentlicht regelmäßig Artikel zu verschiedensten Themen der Angewandten Wissenschaften, die an der Hochschule Fresenius stattfinden.
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